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Regina Scherf Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht zertifizierter Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Hintergrund
Kindschaftsrecht
Mein Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb des Familienrechts ist das Kindschaftsrecht. Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören das Sorge- und Umgangsrecht, das Kindesunterhaltsrecht, das Abstammungsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Ich berate und vertrete Eltern, Pflegeeltern und Jugendliche und helfe ihnen dabei eine Lösung zu finden, die an dem Wohl des Kindes orientiert ist.
Die wesentlichen Vorschriften zu den vorbenannten Rechtsgebieten stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für das Gerichtsverfahren ist vor allem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von Bedeutung. Daneben gibt es zahlreiche, ergänzende Vorschriften.
Darüber hinaus helfe ich Eltern, Pflegeeltern und Jugendlichen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Hilfeleistungen gegenüber dem Jugendamt. Das Aufgabenfeld des Jugendamtes und insbesondere seine Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie den ergänzenden Ausführungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt.